Auffangstation

Auffangstation
Water monitor lizard

Aufnahmemöglichkeiten

Die Wildtierstation ist in der Lage fast alle einheimischen Tierarten unterzubringen. Ausnahmen müssen wir aus arbeitstechnischen und seuchenhygienischen Gründen leider bei folgenden Arten machen: Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Waschbär und Steinmarder.

Auch ein großes Spektrum nichtheimischer Arten kann bei uns von Behörden oder als Fundtier untergebracht werden. Dies umfasst alle Arten von Vögeln und Reptilien (bis auf große Krokodile und besonders gefährliche Giftschlangen) und viele Säugerarten (keine Großraubtiere). Wir verfügen u.a. über folgende Zulassungen:

  • Affenquarantäne nach EU-Richtlinie 92/65 (“BALAI-Richtlinie”) für Quarantäne und Transport von Affen
  • Vogelquarantäne nach EU-Verordnung 318/2007 für die Einfuhr von Vögeln in die EG
  • Genehmigung zur Gefahrtierhaltung gem. Nieders. Gefahrtierverordnung

Die Einstellung eingezogener Tiere erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache entsprechend den vorhandenen Kapazitäten!

Wohin gehen die Tiere?

Rund 3000 Tiere werden pro Jahr in der Wildtierstation aufgenommen. Diese können natürlich nicht dauerhaft bei uns bleiben sonst könnten wir in Kürze keine weiteren Tiere aufnehmen! Grundsätzlich verfolgen wir zwei unterschiedliche Ziele bei der Pflege unserer Tiere:

  1. Bei einheimischen Wildtieren die Wiederauswilderung der genesenen oder aufgezogenen Pfleglinge in die freie Wildbahn.
  2. Bei nichtheimischen Arten (Exoten) deren Vermittlung in eine dauerhafte Haltung, in der Regel an öffentliche zoologische Einrichtungen.
Brillenkaiman

Werden nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten bei uns eingestellt, sind diese Eigentum des Landes Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Vermittlung dieser Arten erfolgt nur in öffentliche, genehmigte zoologische Einrichtungen. Im Zweifel behalten wir uns die Überprüfung der Unterbringung vor.

Wenn Sie als zoologische Einrichtung den oben genannten Kriterien entsprechen und unsere Abgabeliste noch nicht bekommen, schicken Sie uns doch eine kurze Nachricht an:

Gerne nehmen wir Sie in unseren Verteiler auf!

Ungeschützte Arten werden, gegen Unterzeichnung eines Einstellungsvertrages, auch an sachkundige Halter abgegeben, wenn eine dauerhafte Unterbringung der Tiere gewährleistet ist. Die Sachkunde ist uns mittels Sachkundenachweis oder durch Überprüfung der Unterbringung durch uns nachzuweisen. Bei Interesse schauen Sie doch einmal auf unsere Abgabeliste.

Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen