Abgabeliste

AuffangstationAbgabeliste

Nur ungeschützte Tierarten kommen zur Vermittlung in Privathand in Frage. Da alle Landschildkröten und Papageienarten geschützt sind, werden Sie diese nicht in unserer Abgabeliste finden. Folgende Tiere können von uns derzeit in Privathand vermittelt werden. Voraussetzung dafür ist:

  • Unterzeichnung eines Einstellungsvertrages der die Bedingungen zur Haltung des Tieres regelt.
  • Die Möglichkeit zur dauerhaften Unterbringung. Diese muss auch bei Jungtieren von vornherein gegeben sein.
  • Nachweis der Sachkunde mittels Sachkundenachweis oder durch Überprüfung der Unterbringung durch uns

Bei Interesse senden Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und Angabe der Stationsnummer des Tieres das Sie interessiert an . Unsere Mitarbeiter werden sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wasserschildkröten

Wir erhalten jedes Jahr etliche Wasserschildkröten die ausgesetzt wurden oder von den Besitzern direkt bei uns abgegeben wurden, weil diese mit der Haltung überfordert waren.

Leider sind auch unsere Kapazitäten begrenzt und wir sind zeitweise nicht in der Lage neue Wasserschildkröten aufzunehmen. Deswegen freuen wir uns natürlich wenn wir diese in gute Hände vermitteln können.

Da die Haltung nicht einfach ist, beachten Sie bei Interesse bitte folgendes:

  • Die meisten Arten werden viel zu groß für eine dauerhafte Aquarien- / Terrarienhaltung. Für diese Arten muss die Möglichkeit einer Freilandhaltung im Gartenteich gegeben sein.
  • Freilandterrarien (Gartenteiche) müssen ausbruchssicher eingezäunt sein. Alle Wasserschildkröten gehen hin und wieder auf Wanderschaft!
  • Wasserschildkröten müssen kontrolliert überwintert werden – also nicht draußen im Gartenteich.
  • Für die Übergangsphasen im Herbst und Frühjahr sollte die Möglichkeit zur temperierten Haltung im Haus gegeben sein.

Aktuell abzugebende Tiere:

Rotwangen Schildkroete

10 Rotwangenschmuckschildkröten

10 Rotwangenschmuckschildkröten (Pseudemys scripta elegans), beide Geschlechter, verschiedenen Alters abzugeben.

Schildkröte

2331/17 Chinesische Streifenschildkröte

Chinesische Streifenschildkröte (Ocadia sinensis), subadult, gegen Schutzgebühr abzugeben
Schildkröte

Chinesische Dreikielschildkröten 17/14, 190/13 und 191/13

1 Männchen und 2 Weibchen der Chinesische Dreikielschildkröten (Chinemys revesii)

Schlangen

Bei Interesse senden Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und Angabe der Stationsnummer des Tieres das Sie interessiert an . Unsere Mitarbeiter werden sich baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Aktuell abzugebende Tiere:

0050/21 Kornnatter

Kornnatter (Pantherophis guttatus), männlich, gegen Schutzgebühr abzugeben

0151/20 Kornnatter

Kornnatter (Pantherophis guttatus), männlich, gegen Schutzgebühr abzugeben

1612/21 Kornnatter

Kornnatter (Pantherophis guttatus), weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

2983/21 Kornatter (juvenil)

Kornnatter (Pantherophis guttatus), gegen Schutzgebühr abzugeben

3252/21 Kornnatter

Kornnatter (Pantherophis guttatus), männlich, gegen Schutzgebühr abzugeben

2983/21 Rote Königsnatter

Rote Königsnatter (Lampropeltis triangulum), weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3179/20 Boa constrictor

Boa constrictor,  männlich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3180/20 Boa constrictor

Boa constrictor,  männlich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3184/20 Boa constrictor

Boa constrictor,  weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3185/20 Boa constrictor

Boa constrictor,  weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3186/20 Boa constrictor

Boa constrictor,  weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

3355/21 Boa constrictor

Boa constrictor,  weiblich, gegen Schutzgebühr abzugeben

Echsen

Aktuell abzugebende Tiere:

Warum eine Schutzgebühr?

  • Durch die Erhebung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten und spontanen Entscheidungen bei der Anschaffung eines Tieres vorgebeugt werden.
  • Das Tier soll davor geschützt werden kostenlos übernommen und anschließend weiterverkauft zu werden.
  • Die Schutzgebühr soll dem Tier eine gewisse Wertigkeit verleihen. „Was nix kostet ist nix wert“, trifft leider oft zu.
  • Das Tier wird den neuen Besitzer auch zukünftig Geld kosten, Futter und Tierarztkosten werden in unterschiedlicher Höhe anfallen. Mit der Schutzgebühr soll sichergestellt werden, dass der neue Besitzer sich das Tier leisten kann und auch bereit ist Geld für dieses aufzubringen.
  • Die Schutzgebühr deckt einen Teil der uns entstandenen Kosten für Behandlungen, Futter, Pflege und vieles mehr.
Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen