Hände weg von Nistkästen!

2024Hände weg von Nistkästen!

In der Brutzeit sind zum Schutz der Küken alle Nester und Nistkästen für Menschen tabu!

Zurzeit erreichen uns in der Wildtier- und Artenschutzstation vermehrt Anrufe von besorgten Vo-gelfreunden, dass die Altvögel über einen längeren Zeitraum den Nistkasten nicht mehr angeflo-gen haben. Auch Bärbel Rogoschick, Leiterin des NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde bestä-tigt diesen Trend. Sogar ganze Kästen mitsamt Jungvögeln wurden von besorgten Gartenbesit-zern schon abgeschraubt und in die Auffangstation gebracht. Dass die Altvögel nicht durchge-hend beobachtet werden können ist aber kein Grund zur Sorge und erst recht keine Rechtferti-gung die Kästen zu öffnen.

Die Fütterung durch die Altvögel dauert nur wenige Sekunden, sodass man sie schnell verpasst. Fühlen die Vogeleltern sich durch Menschen beobachtet unterbrechen sie die Fütterung absicht-lich, um den Brutplatz nicht an potentielle Bruträuber zu verraten. Die Kästen werden auch nicht durchgehend angeflogen – auch die Altvögel brauchen schließlich mal eine Pause. Feste Fütte-rungsintervalle gibt es auch nicht, je nach Alter der Jungvögel verlängert sich der Abstand der Fütterungen, bis die Altvögel die flüggen Jungvögel mit Futter aus dem Kasten locken.

Letztendlich ist das Öffnen von Nistkästen während der Brutzeit sogar verboten! Denn unsere Singvögel sind durch das Bundesnaturschutzgesetzt geschützt und auch Störungen an ihren Brutstätten sind streng verboten. Und das aus gutem Grund. Jede Art von Störung kann dazu führen, dass die Altvögel ihre Brut aufgeben. Somit hilft man den Jungvögeln nicht, sondern führt zwangsläufig ihren Tod herbei.

Es ist übrigens normal und entspricht den natürlichen Verhältnissen, dass nicht immer alle Vo-gelküken groß werden. Das Gelege einer Blaumeise kann bis zu 15 Eier umfassen. So viele Jungvögel werden aber selten den Kasten verlassen. Der Bruterfolg ist stark vom Nahrungsan-gebot und damit auch von der Witterung während der Aufzucht abhängig. Haben Jungvögel den Kasten oder das Nest verlassen sind sie in den ersten Lebenstagen leichte Beute für verschiede-ne Beutegreifer. Katzen und Hunde sollten deshalb zu dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt in den Garten gelassen werden. In der freien Landschaft gilt für Hunde die Leinenpflicht! Gesunde Jungvögel einzusammlen ist aber genauso verboten wie die Störung am Nistkasten. Sie werden von den Vogeleltern auch außerhalb des Nestes versorgt und müssen die Chance haben auf natürliche Weise Selbstständig zu werden.

Unser Appell lautet deswegen: Finger weg von Nistkästen und Jungvögeln!

Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an die Wildtier- u. Artenschutzstation unter 05725/708730.

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